In unserer Wohnanlage bieten wir vollstationäre Kurzzeitpflegeplätze mit einem umfassenden Leistungsangebot an.
Wann kann das Angebot in Anspruch genommen werden?
- Bei Erholungsbedarf
- Gesundheitlichen Problemen
- Krankenhausaufenthalt
- Erholungsurlaub
- Zukunftsperspektiven entdecken
- Spezielles Förderprogramm
Wer kann aufgenommen werden?
- Erwachsene geistig behinderte Menschen
- Mehrfachbehinderte Menschen
- Ältere geistig behinderte Menschen, die noch oder nicht mehr arbeiten.
Nicht aufnehmen können wir behinderte Menschen:
- die primär psychisch krank sind
- die nicht werkstattfähig sind
- die nicht in einer Tagesstätte betreut werden können
Was muss ich tun?
- Terminabsprache mit der Leitung
- Besichtigung der Wohnanlage
- Aufnahmebogen ausfüllen
- Klärung des Hilfebedarfs
- Eventuell Besuchsnachmittag
- Anträge bei den Kostenträgern stellen
- Finanzierung sicherstellen (Krankenkasse, örtliche Kostenträger SGB XII, Selbstzahler)
- Schriftliche Zusage einholen
- Pflege und Betreuungsplanung
- Aufnahmetermin festlegen
- Wohnvertrag unterschreiben.